Sozialrecht
Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Sozialrecht in nahezu allen seinen Ausprägungen.
Das Sozialrecht regelt das System der sozialen Sicherheit in Deutschland.
Auf diesem Gebiet berate und vertrete ich Sie als Privatperson, Gewerbetreibender,
Verband oder Freiberufler gerichtlich und/oder außergerichtlich.
Zum Sozialrecht gehören u.a. folgende Sachgebiete:
• das Krankenversicherungsrecht (Krankengeld, Behandlung, Heil- und Hilfsmittel, Mitgliedschaft etc.)
• das Vertragsarztrecht (insbesondere das Zulassungsrecht) und Krankenhausrecht
• das Rentenversicherungsrecht (Altersrente, Erwerbsunfähigkeits-/-minderungsrente)
• das Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfall, Verletztengeld, Rente)
• das Pflegeversicherungsrecht (Einstufung, Pflegegeld, Leistungen )
• das Schwerbehindertenrecht (Anerkennung, Grad der Behinderung, Leistungen)
• das Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II [Hartz IV], Sperrzeit etc.)
• das Kinder- und das Elterngeld
• BaföG
• das Beitragsrecht
Die jeweiligen Themen sind im wesentlichen in den Sozialgesetzbüchern I bis XII und
in einer Vielzahl entsprechender Richtlinien geregelt.
Über die sich hieraus für den Einzelnen ergebenden Ansprüche berate ich Sie gern
und setze diese wenn erforderlich für Sie durch.
Meine Tätigkeit umfasst auch die Prüfung und Bearbeitung von Erstattungsansprüchen
staatlicher Leistungsträger gegen Unterhaltspflichtige, Erben und
Beschenkte (Elternunterhalt, Sozialhilferegress) sowie gegen Leistungsempfänger
wegen angeblich zu Unrecht erbrachter Leistungen.
Auch die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, die Statusfeststellung und
die Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge fallen in meine Tätigkeit.
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